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Rotlichtverstoß

Ein Rotlichtverstoß gehört zu den häufigsten, aber auch folgenreichsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Der Vorwurf eines Rotlichtverstoßes kann weitreichende Konsequenzen haben. Es drohen ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot.

Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Wir können Ihnen durch eine gezielte Verteidigung helfen, die Punkteeintragung und/oder ein mögliches Fahrverbot zu vermeiden.

Was ist ein Rotlichtverstoß?

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug eine rote Ampel überfährt. Es wird unterschieden zwischen:

Bußgeld, Punkte & Fahrverbot: Das droht bei einem Rotlichtverstoß

Je nach Schwere des Verstoßes drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Besonders ärgerlich wird es, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind – z. B. als Außendienstmitarbeiter, Handwerker oder Pendler.

Der Verstoß kann also auch zum Fahrerlaubnisentzug führen. Sollten Sie sich im Tatzeitpunkt noch in der Probezeit befunden haben, stellt bereits der einfache Rotlichtverstoß einen sog. A-Verstoß dar.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

In vielen Fällen: Ja! Blitzer- oder Polizeimessungen sind nicht immer fehlerfrei. Häufige Ansatzpunkte für die Verteidigung:

Gerade bei einem drohenden Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß lohnt es sich, den Vorwurf anwaltlich prüfen zu lassen.

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