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Punkteverstöße in der Probezeit
Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besonders strenge Regeln. Verkehrsverstöße können hier nicht nur Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg nach sich ziehen, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit und zusätzliche Maßnahmen. Entscheidend ist, ob es sich um einen A-Verstoß oder einen B-Verstoß handelt.
Was sind A-Verstöße?
A-Verstöße sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr. Sie werden besonders streng sanktioniert, da sie eine erhöhte Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Typische Beispiele für A-Verstöße:
- Rotlichtverstoß (über eine rote Ampel fahren)
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts oder außerorts
- Alkoholverstoß in der Probezeit
- Abstandsverstöße
- Gefährdung des Straßenverkehrs oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Rechtsfolge:
Der erste A-Verstoß führt zu:
- Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre
- Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger
Der zweite A-Verstoß führt zu:
- Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
Der dritte A-Verstoß führt zu:
Was sind B-Verstöße?
B-Verstöße sind weniger schwerwiegend, werden aber in der Probezeit ebenfalls ernst genommen.
Typische Beispiele für B-Verstöße:
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- Technische Mängel am Fahrzeug
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
- Überziehen der Hauptuntersuchung (TÜV)
- Mangelhafte Ladungssicherung
Rechtsfolge:
- Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß gewertet.
Punkte in Flensburg während der Probezeit
A-Verstöße sind grundsätzlich auch mit Punkten im Fahreignungsregister verbunden. Beispiel:
- Rotlichtverstoß: 1–2 Punkte
- Geschwindigkeitsüberschreitung: 1–2 Punkte
- Trunkenheit am Steuer: 2–3 Punkte
Was tun bei Punkten in der Probezeit?
Wenn Sie in der Probezeit einen Verkehrsverstoß begangen haben, sollten Sie die rechtlichen Folgen nicht unterschätzen. Schon ein einzelner A-Verstoß kann Ihre Probezeit verdoppeln und erhebliche Kosten für Seminare verursachen.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen:
- ob der Vorwurf gerechtfertigt ist,
- ob Messungen oder Beweise angreifbar sind,
- welche Verteidigungsstrategien Ihre Fahrerlaubnis schützen können.
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