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Punkteverstöße in der Probezeit

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besonders strenge Regeln. Verkehrsverstöße können hier nicht nur Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg nach sich ziehen, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit und zusätzliche Maßnahmen. Entscheidend ist, ob es sich um einen A-Verstoß oder einen B-Verstoß handelt.

Was sind A-Verstöße?

A-Verstöße sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr. Sie werden besonders streng sanktioniert, da sie eine erhöhte Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.

Typische Beispiele für A-Verstöße:

Rechtsfolge:

Der erste A-Verstoß führt zu:
Der zweite A-Verstoß führt zu:
Der dritte A-Verstoß führt zu:

Was sind B-Verstöße?

B-Verstöße sind weniger schwerwiegend, werden aber in der Probezeit ebenfalls ernst genommen.

Typische Beispiele für B-Verstöße:

Rechtsfolge:

Punkte in Flensburg während der Probezeit

A-Verstöße sind grundsätzlich auch mit Punkten im Fahreignungsregister verbunden. Beispiel:

Was tun bei Punkten in der Probezeit?

Wenn Sie in der Probezeit einen Verkehrsverstoß begangen haben, sollten Sie die rechtlichen Folgen nicht unterschätzen. Schon ein einzelner A-Verstoß kann Ihre Probezeit verdoppeln und erhebliche Kosten für Seminare verursachen.

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