Post von windoo.club? Kein Vertrag abgeschlossen? So wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen
Immer wieder melden sich Mandanten bei mir, weil plötzlich monatlich 59,00 € von „windoo.club“ von ihrem Konto abgebucht werden oder sie eine Abo-Bestätigung erhalten haben, obwohl sie überzeugt sind, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Es sei ein Vertrag mit der Nexora Solutions Ltd. zustande gekommen.
Viele Betroffene fragen sich: Wie konnte es dazu kommen? Muss ich zahlen? Wie stoppe ich die Abbuchungen? Genau diese Fragen kläre ich regelmäßig für meine Mandanten.
Typischerweise beginnt der Vorgang mit einem unerwarteten Telefonanruf. In diesem Gespräch werden vermeintliche Vorteile wie Cashback-Programme, Schutzbriefleistungen, Portemonnaie-Schutz oder Gewinnspiele dargestellt. Kurz darauf folgt häufig ein weiteres Telefonat, das aufgezeichnet wird. Dabei werden persönliche Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und IBAN abgefragt. Anschließend wird ein standardisierter Text sehr schnell vorgelesen, in dem eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei windoo.club mit einem monatlichen Beitrag von 59,00 € bestätigt wird.
Viele meiner Mandanten berichten später, dass ihnen nicht bewusst war, einen verbindlichen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Sollten Sie Post von windoo.club erhalten ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt.
Ist das rechtens?
Juristisch stellt sich die entscheidende Frage: Ist überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen?
Grundsätzlich sind telefonisch geschlossene Verträge möglich. Allerdings gelten im Verbraucherschutz strenge Anforderungen. Der Verbraucher muss klar und verständlich über die Vertragsbedingungen, die Laufzeit, die Kosten und das Widerrufsrecht informiert werden. Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung oder liegt eine irreführende Gestaltung des Gesprächs vor, bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Vertrags. Zudem trägt im Streitfall das Unternehmen die Beweislast dafür, dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Wurde der Vertrag telefonisch geschlossen, steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Diese Frist beginnt jedoch erst zu laufen, wenn eine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Widerruf auch später noch möglich sein.
Entscheidend ist: Wer keinen wirksamen Vertrag abgeschlossen hat, muss grundsätzlich auch nicht zahlen. Gerade bei telefonischen Vertragsabschlüssen bestehen häufig Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Forderungen von windoo.club.
Als Rechtsanwalt prüfe ich für Sie,
– ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist,
– ob ein Widerruf oder eine Anfechtung oder zeitnahe Kündigung möglich ist,
– wie Sie unberechtigte Abbuchungen stoppen,
– und wie Sie sich gegen weitere Zahlungsaufforderungen oder Inkassoschreiben verteidigen.
Wenn auch von Ihrem Konto Abbuchungen von windoo.club erfolgt sind und Sie unsicher sind, wie Sie reagieren sollen, können Sie sich gerne an mich wenden.