Geld zurück vom Online-Coach: Wenn die teure Ausbildung zur Enttäuschung wird

Der Markt für Online-Coachings und digitale Ausbildungen boomt. Auf Social Media werben unzählige Anbieter mit hochpreisigen Programmen, die persönliches und berufliches Wachstum versprechen. Doch was passiert, wenn die teure Ausbildung inhaltlich enttäuscht und sich als unseriös entpuppt? Ein aktueller Fall aus meiner Praxis zeigt: Es gibt oft einen eleganten juristischen Ausweg, um das gezahlte Geld zurückzuerhalten.

Der Fall: 8.888 € für eine „Ausbildung zur traumasensiblen Beziehungscoachin“

Meine Mandantin hatte sich dazu entschlossen, eine Ausbildung zur „traumasensiblen Beziehungscoachin“ zu absolvieren. Die Anbieterin versprach ein umfassendes Programm, das in 9 Modulen absolviert werden sollte. Der Preis für diese Fortbildung hatte es in sich: 8.888 Euro.

Bereits nach den ersten drei Modulen kam jedoch die große Ernüchterung. Meine Mandantin musste feststellen, dass den gelehrten Inhalten jegliche wissenschaftliche Grundlage fehlte. Die Ausbilderin stellte immer wieder Thesen auf, die schlichtweg nicht fundiert waren – gerade bei einem sensiblen Thema wie „Trauma“ ein absolutes No-Go. Enttäuscht brach meine Mandantin die Ausbildung ab und forderte ihr Geld für die verbleibenden Module zurück. Die Ausbilderin stellte sich jedoch quer und pochte auf den geschlossenen Vertrag.

Meine Strategie: Formfehler statt endloser Inhaltsdiskussionen

Anstatt mich nun für meine Mandantin in eine langwierige und schwer beweisbare Streiterei über die mangelnde „Qualität“ und die fehlende Wissenschaftlichkeit der Ausbildung zu verheddern, habe ich den Fall von einer ganz anderen rechtlichen Seite beleuchtet.

Der Schlüssel zum Erfolg lag in den speziellen gesetzlichen Regelungen für Online-Lernangebote, insbesondere dem Fernunterrichtsschutzgesetz. Viele Anbieter von hochpreisigen Coachings übersehen nämlich, dass sie für ihre digitalen Programme unter bestimmten Voraussetzungen strenge gesetzliche Auflagen erfüllen und besondere staatliche Zulassungen vorweisen müssen.

Ob ein konkretes Coaching-Angebot unter diese strengen Vorgaben fällt, hängt von vielen juristischen Feinheiten in der Kursstruktur und der Vertragsgestaltung ab. Wenn ein Anbieter diese Hürden jedoch übersieht, hat das drastische Folgen: Der gesamte Vertrag kann rechtlich unwirksam sein.

Das Ergebnis: Der Vertrag ist nichtig, das Geld gibt es zurück

Meine rechtliche Prüfung des Vertrages ergab genau das: Die Anbieterin der Trauma-Ausbildung erfüllte die zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen für ihr Angebot nicht.

Die rechtliche Konsequenz war damit eindeutig: Der Ausbildungsvertrag war von Anfang an nichtig. Da ohne einen gültigen Vertrag gar kein rechtlicher Grund für die Zahlung der 8.888 € bestand, konnte ich das Geld für meine Mandantin in voller Höhe erfolgreich zurückverlangen.

Fazit und Tipp für Betroffene

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Sehr viele Coaching-Angebote, Online-Akademien und Mentoring-Programme im vier- oder fünfstelligen Preisbereich bewegen sich rechtlich auf extrem dünnem Eis, da die Anbieter die komplexen gesetzlichen Vorgaben für Fernunterricht schlicht nicht kennen.

Wurden auch Sie von einem teuren Online-Coaching enttäuscht? Wenn Sie den Eindruck haben, für viel Geld minderwertige Inhalte erhalten zu haben, lassen Sie sich nicht mit einem Verweis auf abgelaufene Widerrufsfristen oder „geschlossene Verträge“ abspeisen. Eine rechtliche Prüfung der Vertragsunterlagen lohnt sich in sehr vielen Fällen.

Gerne schaue ich mir Ihren Fall an und prüfe, ob auch Ihr Vertrag angreifbar ist, um Ihr Geld zurückzuholen.