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Rotlichtverstoß
Ein Rotlichtverstoß gehört zu den häufigsten, aber auch folgenreichsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Der Vorwurf eines Rotlichtverstoßes kann weitreichende Konsequenzen haben. Es drohen ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot.
Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Wir können Ihnen durch eine gezielte Verteidigung helfen, die Punkteeintragung und/oder ein mögliches Fahrverbot zu vermeiden.
Was ist ein Rotlichtverstoß?
Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeug eine rote Ampel überfährt. Es wird unterschieden zwischen:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war unter einer Sekunde rot, als Sie die Haltelinie überquert haben.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war länger als eine Sekunde rot, oder es kam zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bzw. einem Unfall.
Bußgeld, Punkte & Fahrverbot: Das droht bei einem Rotlichtverstoß
Je nach Schwere des Verstoßes drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Besonders ärgerlich wird es, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind – z. B. als Außendienstmitarbeiter, Handwerker oder Pendler.
- Rotlichtverstoß bei unter 1 Sekunde: 90,00 € Geldbuße + 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Rotlichtverstoß mit mehr als 1 Sekunde: 200,00 € Geldbuße + 2 Punkte im Fahreignungsregister + 1 Monat Fahrverbot
Der Verstoß kann also auch zum Fahrerlaubnisentzug führen. Sollten Sie sich im Tatzeitpunkt noch in der Probezeit befunden haben, stellt bereits der einfache Rotlichtverstoß einen sog. A-Verstoß dar.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
In vielen Fällen: Ja! Blitzer- oder Polizeimessungen sind nicht immer fehlerfrei. Häufige Ansatzpunkte für die Verteidigung:
- Ungenaue Messung der Rotphase (unter oder über 1 Sekunde?)
- Unklare Beweislage oder Fahreridentifikation
- Formfehler im Bußgeldbescheid
- Notwendige unterlagen fehlen in der Akte
- Kein Nachweis einer Gefährdung trotz Fahrverbot
Gerade bei einem drohenden Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß lohnt es sich, den Vorwurf anwaltlich prüfen zu lassen.
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