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Handyverstoß im Straßenverkehr

Wer im Straßenverkehr ein Handy oder Smartphone benutzt, riskiert empfindliche Strafen. Ein sogenannter Handyverstoß (§ 23 Abs. 1a StVO) kann bereits dann vorliegen, wenn das Mobiltelefon nur kurz in der Hand gehalten wird.
Die Folgen: Bußgeld, Punkte in Flensburg und unter Umständen ein Fahrverbot. Doch nicht jede Sanktion ist rechtlich haltbar. Als Kanzlei, spezialisiert auf Verkehrsrecht, prüfen wir, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt.

Was gilt als Handyverstoß?

Ein Handyverstoß liegt vor, wenn Sie ein elektronisches Gerät zur Kommunikation, Information oder Organisation während der Fahrt aufnehmen und „benutzen“. Dazu gehört unter anderem:

Aber: Das bloße „in der Hand halten“ oder „Umlagern“ des Telefons erfüllt regelmäßig nicht den Tatbestand „benutzen“ im Sinne eines Handyverstoßes.

Welche Strafen drohen beim Handy am Steuer?

Die Sanktionen sind im Bußgeldkatalog klar geregelt:

Insbesondere bei einem Unfall oder gefährlichem Verhalten am Steuer kann es neben dem Handyverstoß auch zu weiteren Vorwürfen wie Nötigung, Fahrlässigkeit oder fahrlässiger Körperverletzung kommen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

In vielen Fällen: Ja. Die Beweislage ist häufig unsicher – z. B. wenn:

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann die Bußgeldakte einsehen, die Beweise prüfen und gegebenenfalls erfolgreich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Insbesondere, wenn ein Fahrverbot droht.

Was tun bei einem Handyverstoß?

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Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihres Bußgeldbescheids. Kompetent, diskret und bundesweit. In vielen Fällen lassen sich Punkte vermeiden, das Verfahren einstellen oder das Fahrverbot abwenden.

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